Zum Inhalt springen

Hilfe

Vorschriften und Einhaltung

Was abgedeckt ist, was nicht, und wie wir mit den Änderungen der Vorschriften Schritt halten.

Hält DGAssistant die Vorschriften auf dem aktuellen Stand?

Ja. Die Vorschriftendatenbank aktuell zu halten — jährliche IATA-Ausgaben, zweijährliche IMDG-Änderungen und zweijährliche ADR-Neufassungen — ist Teil eines aktiven Abonnements. Sie müssen nichts aktualisieren: Sobald die neue Fassung veröffentlicht ist, verwendet die Anwendung sie für neue Sendungen von selbst.

Wie behandelt DGAssistant multimodale Sendungen wie IATA + ADR oder IMDG + ADR?

Wenn Sie eine IATA-Versendererklärung erstellen, die zusätzlich die nach ADR 1.1.4.2.1 verlangten Straßenangaben braucht (etwa für Teilstrecken in Europa, im Vereinigten Königreich oder in Nordafrika), fügt DGAssistant die ADR-Angaben von selbst demselben Dokument hinzu und erzeugt eine kombinierte Erklärung IATA + ADR. Sie können die ADR-Angaben auch getrennt ausdrucken, wenn Ihnen das lieber ist. Für IMDG gilt dasselbe: Das multimodale Gefahrgutformular wird mit den eingearbeiteten ADR-Angaben erzeugt oder auf Wunsch getrennt gedruckt.

Unterstützt DGAssistant das RID (Schiene)?

Der Schwerpunkt der Plattform liegt auf IATA, IMDG und ADR. Das RID gehört heute nicht zum Standardangebot; falls Sie dafür einen konkreten Bedarf haben, sprechen Sie uns an, damit wir Ihren Fall besprechen können.

Prüft DGAssistant die Zusammenladung gefährlicher Güter?

Ja. SmartDGAssistant prüft die Trennvorschriften für IMDG (Trenngruppen, Ausnahmen je UN-Nummer und Gefahrzettel, eigene Regeln) und wendet beim Aufbau einer Sendung die einschlägigen Beschränkungen von ADR und IATA an. Fehler und Warnungen erscheinen, während Sie die Güter hinzufügen, sodass Sie sie vor dem Druck bereinigen können.

Wie behandelt DGAssistant Sendungen mit Lithiumbatterien?

Sendungen mit Lithiumbatterien werden bei IATA, IMDG und ADR vollständig unterstützt, mit den richtigen UN-Nummern, Verpackungsanweisungen (zum Beispiel IATA PI 965–970) und Sonderkennzeichen. Mit ADR 2025 unterstützt DGAssistant zusätzlich das umbenannte „Batteriekennzeichen“ (früher „Lithiumbatterie-Kennzeichen“), den aktualisierten Gefahrzettel der Klasse 9A für Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien sowie die Natrium-Ionen-Batterien selbst (UN 3551, UN 3552, UN 3558). Da sich die Vorschriften für Lithium und Batterien häufig ändern, pflegen wir die Regeln; Sie müssen nur Ihr Abonnement aktiv halten.

Was ist in DGAssistant neu für die 67. Ausgabe der IATA DGR (2026)?

Die 67. Ausgabe der IATA DGR, gültig ab dem 1. Januar 2026, ist in DGAssistant bereits im Einsatz. Wichtigste Punkte: neue „Hybrid“-Einträge für UN 3166; neue Einträge UN 3561 und UN 3562 (Chlorphenole) sowie UN 3563 und UN 3564 (in Güterbeförderungseinheiten eingebaute Batterien); die Grenze von 30 % Ladezustand für Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterien, die mit Ausrüstungen oder Fahrzeugen versandt werden; aktualisierte Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen; überarbeitete Trennvorschriften für explosive Stoffe in Abschnitt 9; und aktualisierte Staaten- und Betreibervarianten einschließlich des Addendums I. Da die IATA-Ausgaben jährlich erscheinen, wechselt die Anwendung ohne Ihr Zutun auf die neue Ausgabe.

Was ist in DGAssistant neu für die IMDG-Änderung 42-24?

Die IMDG-Änderung 42-24 (Ausgabe 2024), verbindlich ab dem 1. Januar 2026, ist bereits produktiv. Wichtigste Punkte: Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551, UN 3552) in SP230 und im Batteriekennzeichen; verschärfte Regeln für Kohle (UN 1361, UN 1362) mit Wegfall von SP925 und den neuen SP978 / SP979 sowie den zusätzlichen Angaben im Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1.5.18; die neuen Verpackungsanweisungen P303 und P912; SP406, die den Grenzwert für begrenzte Mengen bei mehreren verdichteten Gasen auf 1 000 ml anhebt; und der neue Abschnitt 5.4.4.2 über Ausnahmezulassungen. Eine Aktualisierung von Hand ist nicht nötig.

Was ist in DGAssistant neu für das ADR 2025?

Die Änderungen 2025 sind bereits produktiv, darunter das umbenannte „Batteriekennzeichen“ (früher „Lithiumbatterie-Kennzeichen“), der aktualisierte Gefahrzettel der Klasse 9A für Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien sowie die vollständige Unterstützung der Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551, UN 3552, UN 3558) mit offiziellen Benennungen, Verpackungsanweisungen, Kennzeichnung und Dokumentation. Wie bei den früheren Ausgaben ist auf Ihrer Seite weder eine Aktualisierung noch ein Eingriff nötig: Neue Sendungen verwenden die Regeln des ADR 2025 von selbst.

In welcher Sprache muss das Beförderungspapier bei einer internationalen Sendung abgefasst sein?

IATA-Dokumente werden auf Englisch ausgestellt. IMDG akzeptiert Englisch weltweit. ADR 5.4.1.4.1 verlangt, dass das Beförderungspapier für Straßensendungen in einer Amtssprache des Absenderstaates abgefasst wird und außerdem, wenn diese Sprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, auf Englisch, Französisch oder Deutsch — sofern Vereinbarungen zwischen den beteiligten Staaten nichts anderes vorsehen. DGAssistant erzeugt die Dokumente für jede Sendung von selbst in der richtigen Sprache.

Zurück zur Hilfe

Wie schnell und einfach das geht, sehen Sie in einer zweiwöchigen Testversion, unverbindlich