Klassifizierung und Gefahren
Die Klassen, die Verpackungsgruppen und die Eigenschaften, die bestimmen, wie gefährliche Güter klassifiziert werden und welche Gefahren mitzuteilen sind.
Beförderungskategorie
Jedem gefährlichen Gut im ADR zugeordnete Kategorie von 0 bis 4, die den auf die je Beförderungseinheit beförderte Menge angewandten Multiplikationsfaktor und den Schwellenwert von 1 000 Punkten der teilweisen Freistellung für die je Beförderungseinheit beförderten Mengen bestimmt.
Flammpunkt
Niedrigste Temperatur einer Flüssigkeit, bei der ihre Dämpfe mit Luft ein entzündbares Gemisch bilden. Die Messung im geschlossenen Tiegel ist das Referenzverfahren.
Klasse
Kategorie gefährlicher Güter nach der von ihnen ausgehenden überwiegenden Gefahr, nummeriert von 1 bis 9 (1 explosive Stoffe; 2 Gase; 3 entzündbare flüssige Stoffe; 4.1, 4.2, 4.3 entzündbare feste Stoffe; 5.1 entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe; 5.2 organische Peroxide; 6.1 giftige Stoffe; 6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe; 7 radioaktive Stoffe; 8 ätzende Stoffe; 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände).
Meeresschadstoff
Stoff oder Gemisch, der bzw. das als gewässergefährdend für die Meeresumwelt eingestuft ist und bei der Beförderung zusätzlichen Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Stauvorschriften unterliegt.
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) auf den orangefarbenen Tafeln bei der Beförderung in Tanks oder in loser Schüttung; sie gibt die Hauptgefahren des beförderten Stoffes an.
Selbstentzündungstemperatur (°C)
Niedrigste Temperatur, bei der sich ein Stoff in normaler Atmosphäre ohne äußere Zündquelle selbst entzündet.
Staukategorie
In Spalte 16 der Gefahrgutliste des IMDG-Codes zugeordnete Kategorie, für verpackte Güter von A bis E, die bestimmt, wo die Güter an Bord gestaut werden dürfen, an Deck oder unter Deck, und ob die Beförderung auf Fahrgastschiffen zulässig ist.
Trenngruppe
Zusammenfassung gefährlicher Güter mit bestimmten ähnlichen chemischen Eigenschaften im IMDG-Code (SGG1 bis SGG18), die für Zwecke der Trennung bei der Stauung verwendet wird.
Trennung
Trennung, die zwischen gefährlichen Gütern einzuhalten ist, die miteinander gefährlich reagieren. Der IMDG-Code legt vier Trenngrade zwischen Versandstücken fest, von „entfernt von“ bis „in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischen liegende ganze Abteilung oder einen dazwischen liegenden Laderaum von“, während das ADR denselben Grundsatz in Form von Zusammenladeverboten ausdrückt.
Umweltgefährdend
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (z. B. Meeresschadstoffe), das erforderlich ist, wenn der Stoff die Kriterien der UN 3077 oder UN 3082 erfüllt oder als Meeresschadstoff eingestuft ist.
Verboten
Zustand eines Stoffes, dessen Beförderung nach dem einschlägigen Regelwerk verboten ist (verbotene Eintragung in der Gefahrgutliste).
Verpackungsgruppe
Gruppe, der bestimmte Stoffe für Verpackungszwecke nach ihrem Gefahrengrad zugeordnet werden können: I hohe Gefahr, II mittlere Gefahr, III geringe Gefahr.
Verträglichkeitsgruppe
Buchstabe (A bis N, S) zur Bezeichnung der Verträglichkeitsgruppe explosiver Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, der bei der Klassifizierung (z. B. 1.1A) und in den Trennvorschriften verwendet wird.
Zusatzgefahr
Zusätzliche Gefahr, die von einem gefährlichen Stoff oder Gegenstand neben seiner Hauptgefahr ausgeht; sie wird durch den Gefahrzettel für die Zusatzgefahr und einen Spalteneintrag der Gefahrgutliste angezeigt.