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Verpackungen, Container und Beförderungseinheiten

Was die Güter umschließt und was sie befördert: die Verpackungen und ihre Anweisungen, die Großpackmittel, die Tanks und die Beförderungseinheiten.

Bergungsverpackung

Verweise: ADR 1.2.1, 4.1.1.19 · IMDG 1.2.1, 4.1.1.19 · IATA App.A, 5.0.2.11

Sonderverpackung, in die beschädigte, defekte, undichte oder nicht vorschriftsgemäße Versandstücke mit gefährlichen Gütern oder ausgetretene oder freigewordene gefährliche Güter zur Beförderung zwecks Verwertung oder Entsorgung eingesetzt werden.

Einzelverpackungen

Verweise: ADR 4.1.1.4 · IMDG 4.1.1.4 · IATA 5.0.2.4

Verpackung, die für die Erfüllung ihrer Umschließungsfunktion während der Beförderung keine Innenverpackung benötigt.

Fass

Verweise: ADR 1.2.1, 6.1.4 · IMDG 1.2.1, 6.1.4 · IATA App.A, 6.0

Zylindrische Verpackung mit flachen oder gewölbten Böden aus Metall, Pappe, Kunststoff, Sperrholz oder einem anderen geeigneten Werkstoff.

Flasche

Verweise: ADR 1.2.1, 6.2 · IMDG 1.2.1, 6.2 · IATA App.A, 6.0

Druckgefäß mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 150 Litern.

Großpackmittel (IBC)

Verweise: ADR 1.2.1, 6.5 · IMDG 1.2.1, 6.5

Großpackmittel (Intermediate Bulk Container): eine starre oder flexible transportable Verpackung mit einem Fassungsraum von höchstens 3 m³, die für eine mechanische Handhabung ausgelegt ist und den bei der Handhabung und Beförderung auftretenden Beanspruchungen standhält.

Güterbeförderungseinheit (CTU)

Verweise: ADR 1.2.1 · IMDG 1.2.1

Ein Fahrzeug, ein Wagen, ein Container, ein Tankcontainer, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC.

Innenverpackung

Verweise: ADR 1.2.1 · IMDG 1.2.1 · IATA App.A

Verpackung, für deren Beförderung eine Außenverpackung erforderlich ist.

Kombinationsverpackung

Verweise: ADR 1.2.1, 6.1.4.19 · IMDG 1.2.1, 6.1.4.19 · IATA App.A, 6.0

Kombination aus einer Außenverpackung und einem Innengefäß, die nach dem Zusammenbau eine Einheit bilden und die als solche befüllt, gelagert, befördert und entleert wird.

Leere Verpackung

Verweise: ADR 4.1.1.11, 5.4.1.1.6 · IMDG 4.1.1.11, 5.4.1.5.5 · IATA 5.0.2.10

Verpackung, die zuvor gefährliche Güter enthielt, leer und ungereinigt ist und weiterhin den für das zuletzt beförderte Gut geltenden Vorschriften unterliegt.

Luftfracht-Ladeeinheit (ULD)

Verweise: IATA 9.1

Luftfahrzeugcontainer oder Luftfahrzeugpalette mit Netz, die eine einzige Ladeeinheit für die Luftbeförderung bildet. In einer solchen Ladeeinheit verladene gefährliche Güter sind in der Mitteilung an den Luftfahrzeugführer anzugeben.

Tank

Verweise: ADR 1.2.1, 6.8, 6.7 · IMDG 1.2.1, 6.7 · IATA App.A

Tankkörper einschließlich seiner Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung. Allein verwendet umfasst der Begriff Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Aufsetztanks und festverbundene Tanks, einschließlich der Tanks, die Elemente von Batterie-Fahrzeugen oder MEGC bilden.

Umverpackung

Verweise: ADR 1.2.1, 5.1.2 · IMDG 1.2.1, 5.1.2 · IATA App.A, 5.0.1.5

Umschließung, die von einem einzigen Absender für die Aufnahme eines oder mehrerer Versandstücke verwendet wird, um eine Einheit zu bilden, die während der Beförderung leichter gehandhabt und gestaut werden kann.

Verifizierte Bruttomasse (VGM)

Bruttomasse eines gepackten Containers, die durch Wiegen des Containers oder durch Wiegen seines Inhalts zuzüglich der Eigenmasse ermittelt wird und die der Versender nach dem SOLAS-Übereinkommen vor dem Verladen des Containers an Bord zu überprüfen und mitzuteilen hat.

Verpackungsanweisung

Verweise: ADR 4.1.4 · IMDG 4.1.4 · IATA 5.0

Nummerierte Anweisung (Serien P, R, IBC, LP) mit den Arten von Einzelverpackungen, zusammengesetzten Verpackungen, Großpackmitteln (IBC) oder Großverpackungen, die für eine Eintragung der Gefahrgutliste zugelassen sind.

Versandstück

Verweise: ADR 1.2.1 · IMDG 1.2.1 · IATA App.A

Das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorgangs, bestehend aus der Verpackung, der Großverpackung oder dem Großpackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt.

Vollcontainerladung (FCL) und Teilcontainerladung (LCL)

Eine Vollcontainerladung ist ein Container, den ein einziger Versender für eine einzige Sendung nutzt; eine Teilcontainerladung ist ein Container, in dem Sendungen mehrerer Versender zusammengefasst werden, weshalb die Trennung zwischen allen in der Einheit gestauten Gütern zu überprüfen ist.

Zusammengesetzte Verpackung

Verweise: ADR 1.2.1, 4.1.1.5 · IMDG 1.2.1, 4.1.1.5 · IATA App.A, 5.0.2.4

Für Beförderungszwecke zusammengesetzte Verpackung, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in einer Außenverpackung gesichert sind.

Zusammenpackung

Verweise: ADR 4.1.10 · IMDG 4.1.1.6 · IATA 5.0.2.13

Das Verpacken von zwei oder mehr verschiedenen gefährlichen Gütern in dieselbe Außenverpackung, sofern dies nach den anwendbaren Vorschriften für die Zusammenpackung zulässig ist.

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