Stoffe, Gegenstände und Identifizierung
Begriffe des DGAssistant-Glossars dazu, wie ein Stoff oder ein Gegenstand bei der Beförderung gefährlicher Güter identifiziert wird: die UN-Nummer, die offizielle Benennung für die Beförderung und die Einträge, die bestimmte Güter benennen, mit ihren Fundstellen in ADR, IMDG und IATA.
Abfall
Stoff, Lösung, Gemisch oder Gegenstand, für den keine unmittelbare Verwendung vorgesehen ist, der aber befördert wird zur Aufarbeitung, zur Deponie oder zur Beseitigung durch Verbrennung oder durch sonstige Verfahren.
Druckgaspackung (Aerosol)
Ein Gegenstand, der aus einem nicht nachfüllbaren Gefäß besteht, das den Vorschriften des Abschnitts 6.2.6 ADR / 6.2.4 IMDG entspricht, aus Metall, Glas oder Kunststoff gefertigt ist und ein verdichtetes, verflüssigtes oder unter Druck gelöstes Gas, mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, enthält und mit einer Entnahmeeinrichtung ausgerüstet ist, die es erlaubt, den Inhalt als Suspension fester oder flüssiger Teilchen in einem Gas, als Schaum, Paste oder Pulver oder in flüssigem oder gasförmigem Zustand austreten zu lassen.
Gefährliches Gut
Stoff oder Gegenstand, dessen Beförderung nach dem anwendbaren Beförderungsregelwerk verboten oder nur unter den darin vorgeschriebenen Bedingungen gestattet ist.
Gemisch
Feste, flüssige oder gasförmige Kombination aus zwei oder mehr Stoffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen nicht chemisch miteinander reagieren.
Lithium-Ionen-Batterien
Zellen oder Batterien (UN 3480, 3481) mit Lithium-Ionen-Elektrochemie, einschließlich Lithium-Ionen-Polymer; sie unterliegen besonderen Vorschriften und Grenzwerten für die Nennenergie in Wattstunden.
Lithium-Metall-Batterien
Zellen oder Batterien (UN 3090, 3091), die Lithium-Metall oder Lithiumlegierungen enthalten; sie unterliegen besonderen Vorschriften und Grenzwerten für den Lithiumgehalt.
Lösung
Homogenes flüssiges Gemisch aus zwei oder mehr chemischen Verbindungen oder Elementen, das sich unter normalen Beförderungsbedingungen nicht entmischt.
Offizielle Benennung für die Beförderung
Der Teil der Eintragung in der Gefahrgutliste, der die Güter am genauesten beschreibt und in Spalte 2 in Großbuchstaben angegeben ist.
Trockeneis / Kohlendioxid, fest
Festes Kohlendioxid (UN 1845), das als Kälte- oder Kühlmittel verwendet wird; wird es zur Kühlung anderer Güter verwendet, gelten die Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorschriften des Abschnitts 5.5.3.
UN- oder ID-Nummer
UN-Nummer (vierstellig) oder IATA-ID-Nummer (z. B. ID 8000 «Consumer commodity»), angegeben in Spalte 1 der IATA-Gefahrgutliste bzw. in den Spalten 1-2 der ADR-/IMDG-Gefahrgutliste.
UN-Nummer
Vierstellige Identifikationsnummer, die einem Stoff oder Gegenstand vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen zugeteilt wurde und den UN-Modellvorschriften entnommen ist.