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Hilfe

Arbeiten mit der Anwendung

Wie Sie einzelne Funktionen der Anwendung im Tagesgeschäft einsetzen.

Wie drucke ich Kennzeichnungsetiketten mit eigenen Maßen?

Setzen Sie in der Anwendung beim Erzeugen der Dokumente einer Sendung die Option „Versandstückkennzeichnung anzeigen (kleines, eigenes Format)“. Das System erzeugt Etiketten, die Sie unmittelbar auf Ihrem vorhandenen Etikettendrucker ausgeben können.

Warum erscheinen manche gespeicherten Güter beim Anlegen einer Sendung nicht?

Die Güter werden nach der Art der Sendung gefiltert. Legen Sie zum Beispiel eine Sendung mit Tankfahrzeug an, so erscheinen nur Güter, die für die Sendungsart „Tanks“ eingerichtet sind. Öffnen Sie das Gut, schalten Sie die betreffenden Sendungsarten ein, und es steht in diesen Abläufen zur Verfügung.

Was ist Zusammenpackung und wann brauche ich sie?

Zusammenpackung bedeutet, dass zwei oder mehr gefährliche Güter gemeinsam in derselben Außenverpackung verpackt sind. DGAssistant unterstützt die Zusammenpackung für IATA, IMDG und ADR vollständig, einschließlich der zugehörigen Dokumente, der Kennzeichnung und der Berechnung des Q-Werts nach IATA.

Wie lege ich eine Sendung mit Zusammenpackung an?

Es gibt zwei Wege. Der empfohlene ist, die Zusammenpackung im Voraus zu definieren: unter Güter → „neues Gut mit Zusammenpackung“ einmal aufbauen und in allen Sendungen wiederverwenden. Alternativ schalten Sie beim Hinzufügen der Güter zu einer Sendung „Zusammenpackung“ ein und bilden das Versandstück mit der Schaltfläche „+“. Beide Wege führen Sie durch Außenverpackung, Innengüter und Mengen.

Wie behandle ich begrenzte und freigestellte Mengen?

Begrenzte und freigestellte Mengen werden bei IATA, IMDG und ADR unterstützt. Sie können entweder vordefinierte Güter mit Zusammenpackung anlegen, die für begrenzte Mengen eingerichtet sind, oder das Versandstück beim Hinzufügen der Güter zur Sendung unmittelbar bilden. Die Anwendung wendet für jede Regelung die richtige Kennzeichnung, Verpackungsanweisung und Dokumentation an.

Muss ich Umverpackungen für Sendungen nach IATA, IMDG oder ADR definieren?

IATA verlangt, dass Umverpackungen im letzten Schritt des Assistenten ausdrücklich definiert werden, damit die Versendererklärung sie ausweist. Bei IMDG und ADR ist es anders: Umverpackungen müssen im Beförderungspapier nicht definiert werden — Sie müssen lediglich die Aufschrift „UMVERPACKUNG“ außen anbringen, und zwar nur dann, wenn die Kennzeichen und Gefahrzettel der Innenverpackungen von außen nicht sichtbar sind (IMDG / ADR 5.1.2.1). Die Prüfliste der Anwendung führt Sie dabei.

Wo trage ich Vorbehalte oder Bemerkungen des Absenders im Beförderungspapier ein?

Verwenden Sie das Feld „Zusätzliche Angaben“ der Sendung. Alles, was Sie dort eintragen, erscheint im Beförderungspapier an der richtigen Stelle.

Warum kann ich einem N.A.G.-Eintrag keine technische Benennung hinzufügen?

Das Feld für die technische Benennung ist nur dann aktiv, wenn der Eintrag sie nach der Vorschrift verlangt: Sondervorschrift 274 oder 318 in ADR und IMDG oder der Stern (*) neben der offiziellen Benennung in der Gefahrgutliste der IATA DGR (4.2). Diese kennzeichnen N.A.G.- und Sammeleinträge, die eine technische Benennung in Klammern nach der offiziellen Benennung führen müssen. Ist das Feld grau und lässt sich nichts eingeben, so bedeutet das schlicht, dass für diesen Eintrag keine technische Benennung verlangt wird — UN 1268 ERDÖLDESTILLATE, N.A.G. etwa verlangt keine, obwohl es ein N.A.G.-Eintrag ist.

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