Volle Unterstützung der IATA-Staatenvarianten RAG-01 und VEG-07 der 65. Ausgabe (2024): Versendererklärung auf Englisch und Spanisch

Die Versendererklärung, die Versandstückkennzeichnung und die Prüfliste werden sowohl auf Englisch als auch auf Spanisch erstellt. Das geschieht von selbst, wenn das Gut von einer Betriebsstätte in Argentinien oder Venezuela versandt wird oder der Empfänger in Argentinien oder Venezuela ansässig ist.
IATA-Staatenvarianten RAG-01 und VEG-07 der 65. Ausgabe (2024)
RAG-01 (Argentinien). Für Kennzeichen und Dokumente zur Beförderung gefährlicher Güter ist die spanische Sprache zu verwenden, wenn es sich um Flüge mit Ausgangs- oder endgültigem Bestimmungsort im Hoheitsgebiet der Argentinischen Republik handelt. Bei internationalen Flügen ist außerdem die englische Sprache zu verwenden.
VEG-07 (Venezuela). Die in den Dokumenten zur Beförderung gefährlicher Güter von und nach der Bolivarischen Republik Venezuela verlangten Angaben müssen leicht erkennbar und lesbar sein und mit unauslöschlicher Tinte auf Spanisch und Englisch gedruckt werden.
Eine zusätzliche Einstellung ist nicht nötig: Die Anwendung erkennt Ausgangs- und Bestimmungsort der Sendung und erstellt die Dokumente in den beiden Sprachen, die die Variante verlangt.