Schriftliche Weisungen und Dokumentenverwaltung
für Gefahrgut
Die schriftlichen Weisungen, in der Sprache der Besatzung
Abschnitt 5.4.3 des ADR verlangt vom Frachtführer, der Besatzung die schriftlichen Weisungen in einer Sprache auszuhändigen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. DGAssistant erstellt sie aus der Sendung selbst, in der von Ihnen gewählten Sprache, nach dem vierseitigen Muster der geltenden Ausgabe.
Sie sind kein auszufüllendes Formular: Das Muster liegt fest, und was wechselt, ist die Ausgabe. Da die Anwendung der geltenden Ausgabe folgt, ist die im Führerhaus mitgeführte Ausfertigung die richtige, ohne dass jemand nachsehen muss.
Dokumente mit Ihren Kunden teilen

Sie können Ihre Dokumente hochladen und teilen: Sicherheitsdatenblätter, Bescheinigungen, Zulassungen, Verfahrensanweisungen oder was sonst nötig ist. Jedes Dokument kann unternehmensintern bleiben, mit allen Kunden geteilt werden oder nur mit den Gruppen und Unternehmen, die Sie auswählen.
Jedes Dokument erhält eine Beschreibung, sodass sich der Bestand durchsuchen statt durchblättern lässt. Das ist der Unterschied zwischen einer Dokumentenablage, die benutzt wird, und einer, die alle umgehen, indem sie erneut Anhänge verschicken.
Dokumente lassen sich in beliebig vielen Ordnern gliedern und zwischen ihnen verschieben, wenn sich die Arbeitsweise ändert.
Dokumente zum Herunterladen
- Schriftliche Weisungen nach ADR 2025 (PDF), das Muster des Abschnitts 5.4.3 auf Deutsch.
- ADR 2025, Band 1 (PDF) und Band 2 (PDF).
- Vorlage des ADR-Beförderungspapiers 2025 (Excel).