Gefahrgutbeauftragter als Dienstleistung für gefährliche Güter,
Chemikalien und gefährliche Abfälle
Dienstleistung und Software von Leuten, die das täglich tun

Kapitel 1.8.3 des ADR verlangt von jedem Unternehmen, das gefährliche Güter verlädt, entlädt oder befördert, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Brauchen Sie die Leistung selbst, bringen wir Sie mit unseren Partnern zusammen: Unternehmen mit langer Erfahrung darin und zugelassene Vertriebspartner von DGAssistant.
So erhalten Sie beide Hälften der Aufgabe aus einer Hand: den Beauftragten, der für die Vorschriften einsteht, und die Anwendung, die Sendungen, Dokumente und Aufzeichnungen führt, die der Beauftragte prüfen muss.
Worum sich der Beauftragte kümmert
- Der Jahresbericht über die Tätigkeit mit gefährlichen Gütern.
- Beratung vor einem Vorgang, der für das Unternehmen neu oder ungewöhnlich ist.
- Untersuchung und Bericht über jedes Ereignis bei Verladung, Beförderung oder Entladung.
- Schulung und Überprüfung der Verfahren des beteiligten Personals.
Probieren Sie zuerst die Software
Sie können die Anwendung zwei Wochen lang unverbindlich nutzen und selbst sehen, wie schnell das ADR-Beförderungspapier und seine Checkliste für Ihre eigenen Sendungen gefährlicher Güter, Chemikalien oder Abfälle entstehen.
Haben Sie Fragen zur Software oder zur Dienstleistung des Gefahrgutbeauftragten, schreiben Sie uns; wir antworten mit der Ausführlichkeit, die Ihr Fall verlangt.